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23.06.2022

Lohnerhöhung jetzt! Das KSBL setzt die Lohnentwicklung wie geplant mit 0.8% um

Über die Höhe der Lohnerhöhung 2022 sind sich Sozialpartner und Kantonsspital Baselland (KSBL) einig. Über das Modell der Ausschüttung bestehen Differenzen, die vor einem Schiedsgericht geklärt werden.
Lohnerhöhung jetzt! Das KSBL setzt die Lohnentwicklung wie geplant mit 0.8% um

Die Pflegeinitiative hat es gezeigt: Es ist der Wille des Stimmvolks, dass einzelne Berufsgruppen
speziell behandelt werden. Diesen öffentlichen Willen setzt das KSBL auch in der Lohnentwicklung um.
Mit der Hälfte der für die Lohnentwicklung budgetierten Lohnsumme werden die Löhne einzelner
Berufsgruppen angehoben, die andere Hälfte wird an alle Mitarbeitenden ausgeschüttet. Eine Praxis,
die auch andere namhafte Spitäler angewandt haben.

Leider können sich die Sozialpartner mit diesem öffentlichen Willen nicht identifizieren, weshalb es in
den Lohnentwicklungsverhandlungen zu keiner Einigung kam. Die Parteien haben entschieden, zur
Klärung ein Schiedsgericht zu bestellen, wie dies im GAV, Ziffer 15.8, vorgesehen ist. Die
Zusammenstellung des Schiedsgerichts ist seit fünf Monaten hängig, sodass sich die Entscheidung mit
grösster Wahrscheinlichkeit ins vierte Quartal 2022 verschieben wird – eine unzumutbare Situation für
die Mitarbeitenden des KSBL.

Deshalb hat die Geschäftsleitung letzte Woche dem Personalausschuss des Verwaltungsrates
beantragt, die Lohnentwicklung wie vorgesehen umzusetzen (0.8 % gesamt, davon 0.4 % individuell an
alle dem GAV unterstellten Mitarbeitenden und 0.4 % berufsgruppenspezifisch). Der
Personalausschuss hat den Antrag an den Verwaltungsrat überwiesen, der heute, 23. Juni 2022, den
Beschluss zur Umsetzung der Lohnentwicklung 2022 gemäss Antrag beschlossen hat.

Die Lohnentwicklung wird auf den frühest möglichen Zeitpunkt rückwirkend auf den 1. Januar 2022
umgesetzt.

Anita Kuoni

Leiterin
Kommunikation & Public Affairs

Tel. +41 61 400 86 40

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