Medienmitteilung: Lohnentwicklung 2024
Wie eine Vielzahl an Spitälern in der Schweiz steht auch das KSBL vor grossen finanziellen
Herausforderungen. Im Spannungsfeld von Teuerung, Inflation, Fachkräftemangel und nicht
kostendeckenden Tarifen setzt sich das KSBL stetig dafür ein, seinen Mitarbei terinnen und Mitarbeitern
faire Arbeitsbedingungen zu bieten. Deshalb hat sich der Verwaltungsrat für eine Lohnerhöhung von
1.8 % der Lohnsumme der GAV-Mitarbeitenden entschieden (generell und individuell). Weitere 0.3 % der
entsprechenden GAV-Lohnsumme wurden zur Erhöhung der Inkonvenienzentschädigungen gesprochen.
Der zur Verfügung gestellte Betrag für generelle Erhöhungen wird gestaffelt und gegen oben plafoniert verteilt.
Das bedeutet, dass Mitarbeitende mit niedrigeren Einkommen bis zu 2.5 % erhalten, während die
höchste berücksichtigte Stufe noch 0.4 % erhält. Das KSBL hat sich wiederum für diese Vorgehensweise entschieden,
da sich die Teuerung bei tieferen Einkommen «schmerzhafter» auswirkt. Damit wird mit der Lohnentwicklung
von insgesamt 2.1 % das Maximum des wirtschaftlich Möglichen und Vertretbaren ausgeschöpft.
Die individuellen Massnahmen umfassen zusätzliche Lohnerhöhungen bei jüngeren Mitarbeitenden sowie
eine Lohnstufenanpassung der Assistenzärzteschaft um CHF 2'000.00 pro Person und Jahr (Basis 100 %-
Pensum). Die bewilligten Lohnerhöhungen beinhalten ebenfalls die bereits umgesetzten individuell strukturellen
Lohnanpassungen unter dem Jahr 2023 bei verschiedenen Funktionen in den Bereichen der Anästhesiepflege,
des Labors, der Radiologie sowie der Geburtshilfe.
Eveline Erne, CPO, schätzt die vom Verwaltungsrat verabschiedeten Massnahmen: «Das Gesamtpaket der
beschlossenen Massnahmen ist ein weiterer wichtiger und richtiger Schritt in der stetigen Verbesserung unserer
Anstellungsbedingungen im KSBL. Wir hoffen, dass die Politik mit der zügigen Umsetzung der Pflegeinitiative
für die Spitäler wieder einen grösseren Spielraum schafft.»