Zurück
14.02.2018

Vertrauliche Geburt - Ein Angebot für Mütter in Not

Neues Angebot des Bethesda Spitals und der Frauenklinik Baselland (KSBL): Vertrauliche Geburt – ein Angebot für Mütter in Not.
Vertrauliche Geburt - Ein Angebot für Mütter in Not

Basel, 14. Februar 2018 - Schwangere Frauen in Notsituationen haben neu auch die Möglichkeit, ihr Baby unter Wahrung ihrer Identität im Bethesda Spital Basel oder der Frauenklinik Baselland in Liestal vertraulich gebären zu können. Damit kommen die beiden Spitäler der Forderung des Bundesrates und dem Wunsch der Behörden von Basel-Stadt und Baselland nach, Frauen in Notsituationen zu unterstützen und die vertrauliche Geburt zu fördern.

Das Vorgehen bei einer vertraulichen Geburt

Beim Eintritt erhalten die Schwangeren ein Pseudonym und ihre Krankenakte wird vertraulich behandelt. An das Zivilstandsamt wird die Geburt als «vertrauliche Geburt» gemeldet, eine automatische Meldepflicht an die Einwohnerbehörden bleibt aber aus. 

Die Vorteile einer vertraulichen Geburt

Im Gegensatz zu einer Abgabe in einem Babyfenster sind die Geburtsbedingungen in einem Spital für Mutter und Kind deutlich sicherer, da eine medizinische und persönliche Betreuung gewährleistet ist.

Was mit dem Kind geschieht

Die Mutter kann wenn es ihr Gesundheitszustand erlaubt bereits wenige Stunden nach der Geburt das Spital verlassen. Das Neugeborene wird auf der Wochenbettstation durch eine Bezugsperson betreut und bleibt auf der Station, bis die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), eine Übergangsfamilie für das Baby organisiert hat.

Die Rechte der Mutter

Die Mutter darf ihr Kind im Spital jederzeit besuchen und kann auch in der Übergangsfamilie ihr Kind sehen. Bis zur Adoptionsfreigabe gilt eine Frist von sechs Wochen. Danach erhält die Mutter noch einmal eine sechswöchige Widerrufsfrist des Adoptionsverfahrens, bis das Kind definitiv in eine Adoptivfamilie gegeben werden kann.

Recht auf Kenntnis der Abstammung garantiert

Bei der vertraulichen Geburt wird die Identität der Mutter dem Zivilstandsamt weitergeleitet. Das Kind hat nach Erreichung seiner Volljährigkeit das Recht, die Identität seiner Mutter zu erfahren.

Kommentare


Newsletter

Wir halten Sie auf dem Laufenden